Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Einzelfirma Woodkit Khamso (nachfolgend «Schreinerei») und ihren Kunden (sowohl Privat- als auch Geschäftskunden). Sie gelten für alle Offerten, Werkverträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Schreinerei. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ergänzend zu diesen AGB kommt die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) zur Anwendung. Im Falle von Widersprüchen gehen diese AGB der SIA-Norm 118 vor.
2. Offerten, Planungsarbeiten und Vertragsabschluss
Gültigkeit: Offerten der Schreinerei sind, sofern nicht anders auf der Offerte vermerkt, während 3 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig.
Planungsaufwand: Aufwändige Vorarbeiten wie Skizzen, Entwürfe und CAD-Pläne, die auf Wunsch des Kunden erstellt werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Kommt es nach der Planungsphase zu keinem Vertragsabschluss (Auftragserteilung), ist die Schreinerei berechtigt, den angefallenen Planungsaufwand zu den branchenüblichen Regieansätzen in Rechnung zu stellen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht nachfolgend anders definiert, innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Abhängig vom Auftragsvolumen (exkl. MwSt.) gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
Aufträge unter CHF 6'000.– (Vorauskasse): Der volle Rechnungsbetrag (100 %) ist bei Vertragsabschluss vorab zu begleichen.
Aufträge ab CHF 6'000.– (Akontozahlungen): * 50 % der Auftragssumme bei Vertragsabschluss.
50 % der Auftragssumme nach erfolgter Lieferung, Montage bzw. Abnahme.
Besonderheit MONARCH Tisch: Unabhängig vom oben genannten Auftragsvolumen ist beim Erwerb eines MONARCH-Tisches der volle Rechnungsbetrag (100 %) unmittelbar bei Vertragsabschluss vorab zu begleichen. Diese Zahlung gilt als Bestätigung für den verbindlichen Beginn der exklusiven Fertigung.
Produktionsbeginn: Die Materialbestellung sowie die Planungs- und Herstellungsarbeiten beginnen in beiden Fällen erst nach vollständigem Eingang der geforderten Vorab- bzw. Akontozahlung. Etwaige vereinbarte Lieferfristen verlängern sich bei verspätetem Zahlungseingang entsprechend.
Zahlungsverzug: Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet. Für die zweite und jede weitere Mahnung stellt die Schreinerei eine Umtriebsentschädigung (Mahngebühr) von CHF 20.– in Rechnung. Die Schreinerei behält sich das Recht vor, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum der Schreinerei. Die Schreinerei ist ausdrücklich berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im entsprechenden Register am Wohnsitz/Sitz des Kunden vorzunehmen (Art. 715 ZGB).
5. Lieferung, Montage und bauseitige Voraussetzungen
Lieferfristen: Angegebene Liefer- und Montagetermine sind Richtwerte. Bei unverschuldeten Verzögerungen (z.B. Materialengpässe von Zulieferern, höhere Gewalt, Krankheit) sind Schadenersatzansprüche oder ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen.
Bauseitige Voraussetzungen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass am vereinbarten Montagetermin die Räumlichkeiten frei zugänglich und geräumt sind sowie nötige Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen.
Mehraufwand: Sind die bauseitigen Voraussetzungen bei Ankunft der Schreinerei nicht erfüllt und entstehen dadurch Wartezeiten oder zusätzliche Arbeiten (z.B. Ausräumen von Zimmern), wird dieser Mehraufwand nach Regie zu den aktuellen Stundensätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Abnahme und Mängelrüge
Nach Abschluss der Montage oder Übergabe des Werkes hat der Kunde dieses umgehend zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen der Schreinerei innert 10 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gemeldet werden. Erfolgt innert dieser Frist keine Rüge, gilt das Werk als genehmigt (gemäss Art. 370 OR). Verdeckte Mängel sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
7. Garantie (Gewährleistung) und Haftung
Lebenslange Garantie auf Handwerksarbeit: Die Schreinerei steht für höchste handwerkliche Qualität und gewährt dem ursprünglichen Auftraggeber eine lebenslange Garantie auf die eigene handwerkliche Ausführung (Massivholzarbeiten, Massgenauigkeit, holzhandwerkliche Verbindungen). Diese Garantie gilt für die Dauer des Bestehens der Einzelfirma Woodkit Khamso.
Ausnahmen der Garantie (Naturprodukt und Fremdbauteile): Holz ist ein Naturprodukt. Natürliche Eigenschaften wie branchenübliche Farbveränderungen (z.B. durch UV-Einstrahlung), feine Rissbildungen oder ein leichtes Arbeiten des Holzes (Quellen und Schwinden durch Schwankungen der Raumluftfeuchtigkeit) stellen keinen Mangel dar und sind von der Garantie ausgeschlossen. Ebenfalls von der lebenslangen Garantie ausgenommen sind:
Natürliche Abnutzung und Verschleiss.
Unsachgemässe Behandlung, mangelnde Pflege oder durch den Kunden/Dritte verursachte Feuchtigkeitsschäden.
Sämtliche Fremdbauteile (wie z.B. Scharniere, Beschläge, Auszugssysteme, Glas, Leuchtmittel, elektronische Geräte). Für diese gelten ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen (2 Jahre) oder die abweichenden Garantien der jeweiligen Hersteller.
Haftungsausschluss: Die Haftung der Schreinerei für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ebenso wird jegliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Verzugsschäden) im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig wegbedungen.
8. Urheberrecht und Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an Entwürfen, Skizzen, CAD-Plänen, Mustern und Modellen verbleiben vollumfänglich bei der Schreinerei. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Schreinerei weder kopiert, vervielfältigt, noch Dritten (insbesondere Mitbewerbern zur Einholung von Konkurrenzofferten) zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Schreinerei rechtliche Schritte sowie Schadenersatzforderungen vor.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Schreinerei ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Schreinerei (Neuenegg, Kanton Bern). Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände (z.B. für Konsumenten).